ALLGEMEINE REGELN Pétanque
(gültig ab 13.11.2008)

Art. 1 Die Mannschaften
Pétanque wird in folgenden Formationen gespielt:
- 3 gegen 3 Spieler (Triplettes)
- 2 gegen 2 Spieler (Doublettes)
- 1 gegen 1 Spieler (Tête-à-Tête)
In einer Triplette verfügt jeder Spieler über 2 Kugeln.
In einer Doublette verfügt jeder Spieler über 3 Kugeln.
Im Tête-à-Tête verfügt jeder Spieler über 3 Kugeln.
Alle anderen Formationen sind verboten.
Art. 2 Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der FIPJP zugelassen
sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
1) Sie müssen aus Metall sein
2) Sie müssen einen Durchmesser von mindestens 7.05 cm und
höchstens 8.00 cm aufweisen.
3) Mit einem Gewicht von mindestens 650 Gramm und höchstens
800 Gramm.
Logo (Marke des Herstellers) und die Zahlen des Gewichts müssen
eingraviert und immer lesbar sein.
Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich Jugendliche unter 11 Jahren
startberechtigt sind, dürfen Kugeln mit einem Gewicht von 600 gr.
und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden; vorausgesetzt,
sie wurden mit einem zugelassenen Logo hergestellt.
4) Die Kugeln dürfen weder mit Blei noch mit Sand gefüllt werden.
Generell dürfen keine gefälschten oder anderweitig veränderten
Kugeln verwendet werden, sogenannte „Boule truquées“. Ebenso ist
es verboten, sogenannte „Boule recuites“ (Härtegrad nachträglich
verändert) zu verwenden.
Name und Vorname, Initialen eines Spielers dürfen, entsprechend
den Vorschriften über die Herstellung von Kugeln, eingraviert
werden.
Art. 2 bis Strafen für nicht regelgerechte Kugeln
Jeder Spieler, der für einen unter Art. 2, Absatz 4) genannten Verstoss
verantwortlich ist, wird zusammen mit seinen oder seinem Mitspieler(n)
sofort vom Wettkampf ausgeschlossen.
Sogenannte „Boule truquées“ oder „Boule recuites): Der Spieler setzt
sich einem Lizenzentzug aus, dessen Dauer von der Disziplinarkommission
bestimmt wird, ohne Rücksicht auf weitere Massnahmen,
die von der nationalen Disziplinarkommission getroffen werden.
Sollte bei einem dieser beiden Fälle der Spieler nicht Eigentümer der
Kugeln und der Name des Eigentümers bekannt sein, so wird diesem
die Lizenz entzogen für die Zeitdauer, die im Disziplinar-Code seines
nationalen Verbandes festgelegt ist.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnützung oder
einem Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht
den unter Artikel 2, Absatz 1, 2 oder 3 aufgeführten Normen entspricht,
muss der Spieler sie austauschen. Er darf auch den
kompletten Kugelsatz ersetzen.
Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel 2. Absatz 1, 2
oder 3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind
deshalb gehalten, sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln, sowie
diejenigen ihres Gegners, den vorgeschriebenen Normen entsprechen.
Auf Artikel 2, Absatz 4 gestützte Reklamationen sind während des
ganzen Spieles zulässig, dürfen aber nur zwischen zwei Mène eingebracht
werden. Wenn sich ab der dritten Mène die Reklamation bezüglich
der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden
dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Für den Fall, dass eine Kugel geöffnet wurde, liegt die Verantwortung
bei dem Reklamierenden. Ergibt sich, dass die Kugeln einwandfrei sind,
muss sie der Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch
nicht zum Ersatz für darüber hinausgehende Schäden gezwungen
werden.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem
Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer
Spieler durchführen.
Art. 3 Zugelassene Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz. Zielkugeln aus synthetischem Material
müssen das Herstellerlogo tragen, durch die FIPJP zugelassen sein und
den Normen entsprechen, die im Cahier des Charges festgelegt sind.
Ihr Durchmesser muss 30 mm betragen (Tolerant +/- 1 mm).
Bemalte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber sie
dürfen nicht mit einem Magneten aufgehoben werden können.
Art. 4 Lizenzen
Vor Beginn eines Wettkampfes muss jeder Spieler seine Lizenz vorweisen.
Er muss sie auch jederzeit auf Verlangen des Schiedsrichters
oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht an der Einschreibung
hinterlegt ist.
SPIEL
Art. 5 Regelgerechte Spielfelder
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Der Veranstalter oder der
Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch begrenzte Spielfelder
zuweisen. In diesem Fall muss ein Spielfeld bei nationalen und internationalen
Meisterschaften mindestens 4 m in der Breite und 15 m in
der Länge messen. Bei anderen Wettbewerben können die Verbände
Abweichungen von diesen Mindest-Massen zustimmen. Dabei dürfen
die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden.
Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien
an den Kopfseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien (lignes de
perte).
Wenn das Spielfeld von Balken umgeben wird, müssen sich diese
jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 1 m befinden. Eine
Auslinie (ligne de perte) umgibt das Spielfeld in einer maximalen
Entfernung von 4 m.
Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine
Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden
(Poules) und die Entscheidungsspiele (Cadrages) nur bis zum Erreichen
von 11 Punkten zu spielen.
Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt
werden.
Art. 6 Spielbeginn: Regeln zum Wurfkreis
Die Spieler ermitteln durch Losentscheid, welche Mannschaft das
Spielfeld aussuchen darf und als erste die Zielkugel wirft.
Wenn ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen wird, muss die
Zielkugel auf diesem Spielfeld ausgeworfen werden. Ohne Erlaubnis
des Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes
Spielfeld auswählen.
Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen
hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet auf den Boden einen
Kreis, in den die Füsse jedes Spielers ganz hineinpassen. Der Durchmesser
muss mindestens 35 cm und höchstens 50 cm betragen.
Beim Einsatz eines Wurfkreises muss dieser starr sein und einen
Innendurchmesser von 50 cm (Toleranz +/- 2mm) haben. Die Entscheidung,
Wurfkreise einzusetzen, obliegt dem Veranstalter. Dieser
muss sie zur Verfügung stellen.
Die drei aufeinanderfolgenden Wurfversuche mit der Zielkugel muss
die Mannschaft aus diesem Wurfkreis leisten. Dieser muss in einem
Abstand von mehr als einem Meter von jedem Hindernis oder von der
Grenze zu verbotenem Gelände entfernt sein. Wenn auf unmarkierten
Spielfeldern (Terrain libre) gespielt wird, muss die Distanz zum
nächsten, benützten Wurfkreis mindestens 2 m betragen.
Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muss alle alten Wurfkreise
in der Nähe des neuen Wurfkreises entfernen.
Der Innenbereich des Wurfkreises darf während des laufenden
Durchganges vollständig gereinigt werden. Er muss jedoch danach,
spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf des nächsten Durchganges,
in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände.
Die Füsse müssen sich im Inneren des Wurfkreises befinden und
dürfen nicht über ihn hinausreichen. Sie dürfen ihn weder verlassen,
noch dürfen sie angehoben werden, bis die gespielte Kugel den Boden
berührt hat. Auch andere Körperteile dürfen den Boden ausserhalb des
Wurfkreises nicht berühren. Behinderten ist es ausnahmsweise gestattet,
mit nur einem Fuss innerhalb des Wurfkreises zu stehen. Behinderte
Spieler im Rollstuhl müssen darauf achten, dass mindestens
das Rad auf ihrer Wurfarmseite den Boden im Innenbereich des
Wurfkreises berührt.
Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler bedeutet nicht, dass
dieser auch als erster beginnen muss.
Art. 7 Entfernungen beim Wurf der Zielkugel
Damit die von einem Spieler geworfene Zielkugel gültig ist, müssen
folgende Bedingungen erfüllt sein:
1) Der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt
des inneren Wurfkreisrandes muss mindestens folgende
Distanz aufweisen:
Minimes Minimum 4 m Maximum 8 m
Cadets Minimum 5 m Maximum 9 m
Damen, Junioren,
Senioren, Veteranen Minimum 6 m Maximum 10 m
2) Der Wurfkreis muss mindestens 1 m von jedem Hindernis
entfernt sein.
3) Die Zielkugel muss mind. 1 m von jedem Hindernis oder von einem
verbotenen Terrain entfernt liegen.
4) Die Zielkugel muss für einen Spieler sichtbar sein, wenn er mit
beiden Füssen, in aufrechter Haltung im Innern des Wurfkreises
steht. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Schiedsrichter
unanfechtbar, ob die Zielkugel sichtbar ist.
Beim nächsten Durchgang (Mène) wird die Zielkugel von einem Kreis
aus geworfen, der um den Punkt gezogen wird, auf dem sie im vorhergehenden
Durchgang lag.
Ausser in folgenden Fällen:
- Der Kreis würde sich weniger als 1 m von einem Hindernis
entfernt befinden.
- Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf die reglementarisch
erlaubte Distanz zu werfen (10 m).
Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis in der vorgeschriebenen
Entfernung vom Hindernis oder vom verbotenen Terrain.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in entgegengesetzter
Richtung des vorhergehenden Durchganges zurückgehen, bis
er die Zielkugel auf die grösstmögliche reglementarische Distanz werfen
kann, aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn
die Zielkugel in keiner Richtung auf die grösstmögliche Entfernung
geworfen werden kann.
Wenn nach 3 aufeinanderfolgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft
die vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfüllt sind, so wird die Zielkugel
der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die ebenfalls 3 Versuche
hat und die den Kreis unter vorher genannten Bedingungen
zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft bei 3 Würfen nicht erfolgreich
ist, darf der Kreis nicht mehr verändert werden.
Die Höchstzeit, um diese drei Würfe durchzuführen, beträgt eine
Minute.
In jedem Fall behält die Mannschaft, welche die Zielkugel nach den
ersten 3 Würfen verloren hat, das Recht, die erste Kugel zu spielen.
Art. 8 Gültige Zielkugel
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den Schiedsrichter,
einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder durch irgendeinen
beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie ungültig und wird erneut
geworfen, ohne dass dieser Wurf an die 3 erlaubten angerechnet wird.
Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat der
Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird
die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut
geworfen und die erste Kugel neu gespielt.
Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel
als definitiv gültig angesehen. Reklamationen sind dann nicht mehr
erlaubt.
Die Zielkugel darf nur dann erneut geworfen werden, wenn beide
Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn der
Schiedsrichter so entschieden hat. Sollte sich eine Mannschaft davon
abweichend verhalten, verliert sie das Recht zum Werfen der Zielkugel.
Art. 9 Ungültige Zielkugel
Die Zielkugel ist in folgenden 6 Fällen ungültig:
1) Wenn die Zielkugel im Laufe einer Mène auf unerlaubtes Terrain
gelangt, auch wenn sie anschliessend wieder auf erlaubtes Spielgelände
zurückkehrt.
Eine Zielkugel, welche auf der Grenze zu einem unerlaubten Terrain
liegt, ist gültig, auch wenn die Grenze mit einer Schnur markiert ist.
Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die
Grenze zum unerlaubten Terrain oder die ligne de perte mit ihrem
gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat.
Als unerlaubtes Terrain gilt auch eine Pfütze, auf welcher die
Zielkugel frei schwimmt.
2) Wenn sie sich auf erlaubtem Terrain befindet, ihre Lage aber so
verändert wird, dass sie (entsprechend Art. 7) vom Wurfkreis aus
nicht mehr sichtbar ist. Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig,
wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird. Der Schiedsrichter ist
berechtigt, eine Kugel zeitweise zu entfernen, um festzustellen, ob
die Zielkugel sichtbar ist.
3) Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie mehr als 20 m (für
Juniors und Seniors) bzw. 15 m (für Cadets und Minimes) oder
weniger als 3 m vom Wurfkreis entfernt liegen bleibt.
4) Wenn sie mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert,
oder wenn die Spielfelder hintereinander angeordnet sind,
sie die Begrenzungslinie an der Kopfseite des eigenen Spielfeldes
überschreitet.
4bis) Wenn bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten
Spielfeld ausgetragen werden, die Zielkugel das zugeteilte
Feld verlässt.
5) Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei
die Zeit zum Suchen auf 5 Minuten limitiert ist.
6) Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes
Terrain befindet.
Art. 10 Veränderungen des Spielgeländes
Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Massnahmen
zur Veränderung des Spielfeldes vorzunehmen. Es ist den Spielern ausdrücklich
verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielfeld befindet,
zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken. Nur der
Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit
für einen Wurfpunkt (donnée) erkunden, indem er, allerdings
nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an
dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der die nächste Kugel
spielen muss, oder einer seiner Mitspieler, ein Loch schliessen, das
durch eine davor gespielte Kugel entstanden ist.
Bei Nichtbeachtung der voranstehenden Bestimmungen zieht sich der
Spieler die in Artikel 34 aufgeführten Massnahmen zu.
Art. 10 bis Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln
Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlaufe eines
Spieles auszuwechseln, ausser in folgenden Fällen:
1) Diese sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf
fünf Minuten limitiert ist.
2) Wenn sie zerbrechen, zählt nur das grösste Bruchstück. Sind
noch Kugeln zu spielen, so wird das grösste Bruchstück sofort
(nach eventuell erforderlichen Messung) durch eine Kugel/
Zielkugel mit gleichem oder ähnlichem Durchmesser ersetzt.
Bei der nächsten Mène darf der betroffene Spieler den kompletten
Kugelsatz austauschen.
ZIELKUGEL
Art. 11 Verdeckte oder bewegte Zielkugel
Wenn die Zielkugel im Verlaufe einer Mène unvermutet durch ein Blatt
oder ein Stück Papier verdeckt wird, so sind diese Gegenstände zu
entfernen.
Wenn die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel durch Einwirkung von
Wind oder wegen einer Bodenunebenheit sich selbständig bewegt, wird
sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt. Voraussetzung ist die
vorherige Markierung des ursprünglichen Platzes.
Dasselbe geschieht, wenn die Zielkugel unabsichtlich durch den
Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, einen beweglichen
Gegenstand (z.B. eine Kugel/Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder
durch ein Tier in ihrer Lage verändert wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel
markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugeln nicht markiert, ist
eine Reklamation unmöglich.
Wird die Zielkugel durch eine in diesem Durchgang gespielte Kugel
bewegt, bleibt sie gültig.
Art. 12 Zielkugel gerät auf ein anderes Spielfeld
Wenn im Verlaufe einer Mène die Zielkugel auf ein anderes Spielfeld
gerät, das begrenzt oder nicht begrenzt ist, so ist sie gültig unter
Vorbehalt der Bestimmungen in Art. 9.
Die Spieler, die diese Zielkugel benützen, warten, wenn nötig, auf das
Ende des Durchganges, der durch die Spieler begonnen wurde, die
dieses Spielfeld benutzen, um anschliessend ihren Durchgang zu
beenden.
Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen Geduld und
Höflichkeit aufbringen.
In der folgenden Mène kehren die Spieler wieder auf ihr bisheriges Spielfeld
zurück. Die Zielkugel wird dann aus einem Wurfkreis geworfen, der
um den Punkt gezeichnet wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielfeld
verlassen hatte; dies unter Berücksichtigung des Artikels 7.
Art. 13 Massnahmen bei ungültiger Zielkugel
Wird im Verlauf einer Mène die Zielkugel ungültig, so können sich drei
Möglichkeiten ergeben:
1) Beide Mannschaften verfügen noch über mindestens eine zu
spielende Kugel: Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet
und annulliert.
2) Nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu
spielende Kugel: Diese Mannschaft erhält soviele Punkte zugesprochen,
wie sie noch zu spielende Kugeln zur Verfügung hat.
3) Keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln: Der
Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet und annulliert.
Art. 14 Angehaltene Zielkugel
1) Wenn die weggeschossene Zielkugel durch einen Zuschauer oder
einen Schiedsrichter angehalten oder abgelenkt wird, behält sie ihre
neue Position.
2) Wird die weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler aufgehalten
oder abgelenkt, so hat dessen Gegner 3 Möglichkeiten:
a) Er lässt die Zielkugel auf ihrer neuen Position
b) Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück
c) Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlängerung
der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz
der Zielkugel und dem Platz befindet, an dem sie angehalten
wurde, aber höchstens auf 20 Meter (15 Meter für Cadets und
Minimes) und zwar so, dass die Zielkugel sichtbar ist.
Die Punkte b) und c) können nur angewandt werden, wenn die
Zielkugel vorher markiert war. War sie nicht markiert, bleibt die
Zielkugel auf ihrer neuen Position.
Überquert die weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und
kommt zurück, um auf dem Spielfeld zum Stillstand zu kommen, ist
sie ungültig, wobei Art.13 zu beachten ist.
KUGELN
Art. 15 Das Werfen der Kugeln
Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die
den Losentscheid oder den vorhergehenden Durchgang gewonnen hat.
Danach ist immer die Mannschaft an der Reihe, die in dem laufenden
Durchgang nicht im Punktbesitz ist.
.
Der Spieler darf keine Hilfsmittel benutzen oder Markierungen vornehmen,
um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um deren Auftreffpunkt
am Boden zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist
es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.
Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden.
Geworfene Kugeln dürfen nicht noch einmal gespielt werden. Ausnahme:
Kugeln, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel
oder Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder einen
beweglichen Gegenstand (Ball usw.) angehalten oder von ihrer Bahn
abgelenkt werden; sowie der in Artikel 8.2 beschriebenen Situation.
Es ist verboten, die Kugel oder die Zielkugel anzufeuchten. Bevor ein
Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkörpern
und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in Artikel
34 aufgeführten Massnahmen in Kraft.
Befindet sich die erste gespielte Kugel auf unerlaubtem Terrain, dann
muss der Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel im
erlaubten Spielfeld befindet.
Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine
Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäss die
Bestimmungen des Artikel 28.
Art. 16 Verhalten der Spieler und Zuschauer
Während der regulären Zeit, die einem Spieler zur Verfügung steht,
seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und die Zuschauer
äusserste Ruhe einhalten.
Die Gegner dürfen weder herumgehen, gestikulieren, noch irgend etwas
tun, was den Spieler stören könnte. Nur die Partner des Spielers dürfen
sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel aufhalten.
Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter
dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler, als auch von
der Zielkugel einen Abstand von mindestens 2 m einhalten.
Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, können vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer
Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.
Art. 17 Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld
Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Spieler,
die sich nicht an diese Regel halten, können mit den in Art. 34 aufgeführten
Massnahmen belegt werden.
Kugeln, welche im Verlauf einer Mène das zugeteilte Spielfeld verlassen,
sind gültig (ausgenommen Art. 18 trifft zu).
Art. 18 Ungültige Kugeln
Eine Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Terrain überquert. Die
Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist
nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze zu
einem verbotenen Terrain oder die Ligne de perte mit ihrem gesamten
Durchmesser vollständig überschritten hat. Bei unmittelbar nebeneinander
angrenzenden Spielfeldern gelten die äusseren Begrenzungslinien
des Nachbarfeldes als Ligne de perte.
Bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten Spielfeld
ausgetragen werden, ist eine Kugel ungültig, wenn sie vollständig das
zugeteilte Spielfeld verlässt.
Wenn eine Kugel danach auf das Spielfeld zurückkehrt, sei es wegen
einer Bodenunebenheit oder dass sie von einem beweglichen oder
unbeweglichen Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel
genommen werden und alles, was sie nach dem Passieren des verbotenen
Terrains verändert hat, wird in den ursprünglichen Zustand
zurückversetzt.
Jede ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden;
andernfalls wird sie gewertet, sobald eine weitere Kugel von der
gegnerischen Mannschaft gespielt wurde.
Art. 19 Angehaltene Kugeln
Jede gespielte Kugel, die durch den Schiedsrichter oder durch einen Zuschauer
angehalten oder abgelenkt wird, behält die Position, in der sie
liegen bleibt.
Jede gespielte Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler unabsichtlich
angehalten oder abgelenkt wird, von dessen Mannschaft sie gespielt
wurde.
Jede gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler unabsichtlich
angehalten oder abgelenkt wird, kann nach Belieben des Spielers
nochmals gespielt werden oder dort belassen werden, wo sie zur Ruhe
kommt.
Wenn eine Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese
durch einen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird,
kann der Gegner des Spielers
1) sie an dem Ort liegenlassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist
2) in dem Fall, dass sie markiert war, sie auf einen Punkt legen, der
sich auf der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen
Platz der Kugel und dem Platz befindet, an dem sie zur Ruhe gekommen
ist, jedoch nur auf zugelassenem Spielgelände
Ein Spieler, der eine Kugel absichtlich anhält, ist sofort für das laufende
Spiel zu disqualifizieren; ebenso seine Mitspieler.
Art. 20 Zeitvorgabe
Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal
eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem
Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur
Ruhe gekommen ist und, wenn ein Punkt gemessen werden muss,
nachdem die Messung abgeschlossen ist.
Diese Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel, das
bedeutet eine Minute für die drei Würfe, nach jeder Mène.,
Jede Spieler, der sich nicht an diese Bestimmungen hält, zieht sich die
in Art. 34 aufgeführten Massnahmen zu.
Art. 21 Kugeln, die bewegt wurden
Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich durch
Einwirkung des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt,
wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt. Dasselbe gilt für
eine Kugel, die unabsichtlich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter,
einen Zuschauer, ein Tier oder irgend einen beweglichen Gegenstand
bewegt wird.
Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln und
die Zielkugel markieren. Reklamationen bezüglich nicht markierter
Kugeln oder Zielkugeln sind nicht gestattet. Der Schiedsrichter kann
dann nur die neue Lage der Kugeln oder Zielkugel auf dem Spielfeld
feststellen.
Dagegen bleibt eine Kugel, die durch eine andere Kugel aus dem
eigenen Spiel bewegt wurde, am neuen Platz liegen.
Art. 22 Falsche Kugeln gespielt
Ein Spieler, der eine andere Kugel als seine eigene spielt, erhält eine
Verwarnung. Die Kugel ist für diesen Wurf gültig, muss aber sofort
ausgetauscht werden; gegebenenfalls nach einer Messung.
Im Wiederholungsfall während eines Spieles wird seine Kugel annulliert
und alles, was sie bewegt hat, wird an seine ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Art. 23 Ausserhalb des Wurfkreises gespielte Kugeln
Jede Kugel, die aus einem anderen Wurfkreis gespielt wurde, als die
Zielkugel, ist ungültig und alles, was sie auf ihrer Bahn bewegt hat,
wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt, wenn markiert war.
Der Gegner hat jedoch das Recht, von der Vorteilsregel Gebrauch zu
machen und den Wurf zu akzeptieren. In diesem Fall ist die gespielte
oder geschossene Kugel gültig und alles, was sie bewegt hat, bleibt in
der neuen Position.
Punkte und Messung
Art. 24 Entfernen der Kugeln zum Messen
Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse,
die zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen,
vorübergehend zu entfernen, nachdem sie markiert worden sind. Nach
dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen
Platz zurückzulegen. Können Hindernisse nicht entfernt
werden, so ist die Messung unter Zuhilfenahme eines Zirkels durchzuführen.
Art. 25 Messen der Punkte
Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der die letzte Kugel
gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach
immer das Recht, durch einen ihrer Spieler nachzumessen. Der
Schiedsrichter kann jederzeit während eines Spieles, gleich von
welchem Spieler, zum Messen gerufen werden; seine Entscheidung
ist unanfechtbar.
Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden.
Jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein. Es ist insbesondere
verboten, Messungen mit den Füssen durchzuführen.
Spieler, die diese Vorschrift missachten, können nach Art. 34 bestraft
werden.
Art. 26 Vor Punktefeststellung aufgehobene Kugeln
Es ist den Spielern verboten, gespielte Kugeln vor Ende des
Durchganges aufzuheben. Eine Kugel ist ungültig, wenn sie am Ende
eines Durchganges vor der Feststellung der Punktezahl weggenommen
wird. Diesbezüglich wird keine Reklamation zugelassen.
Art. 27 Bewegen von Kugeln oder Zielkugel
Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in
ihrer Lage verändert (verschiebt), so ist der Punkt für die Mannschaft
dieses Spielers verloren.
Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder
eine Kugel bewegt oder verschiebt, so entscheidet der Schiedsrichter
nach bestem Wissen und Gewissen.
Art. 28 Gleicher Abstand
Wenn die zwei gegnerische Kugeln, die der Zielkugel am nächsten
liegen, den gleichen Abstand zu ihr haben, können folgende drei
Möglichkeiten eintreten:
1) Wenn beide Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben,
wird die Mène annuliert. Die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die
die Zielkugel zuvor geworfen hat.
2) Wenn nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, so
spielt sie diese und erhält am Ende der Mène so viele Punkte, wie
sie Kugeln näher bei der Zielkugel platziert hat, als die am nächsten
liegende gegnerische Kugel.
3) Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die
Mannschaft, die zuletzt gespielt hat, noch eine Kugel, danach der
Gegner usw., abwechslungsweise, bis eine Mannschaft den Punkt
mit einer ihrer Kugeln gewinnt. Wenn gegen Ende der Mène nur eine
Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, gelten die Bestimmungen
von Art. 28.2.
Wenn sich am Ende einer Mène keine Kugel mehr auf dem Spielfeld
befindet, wird der Durchgang annulliert.
Art. 29 Fremdkörper an Kugel oder Zielkugel
Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften,
müssen vor der Messung entfernt werden.
Art. 30 Reklamationen
Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den Schiedsrichter
gerichtet werden. Eine Reklamation, die nach Annahme des
Spielerergebnisses vorgebracht wird, findet keine Berücksichtigung.
Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft
verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.)
DISZIPLIN
Art. 31 Strafen für Abwesenheit der Mannschaften oder Spieler
Im Augenblick des Losentscheids über die Spielpaarungen und bei der
Verkündung des Ziehungsergebnisses müssen die Spieler am Kontrolltisch
anwesend sein. Wenn eine Mannschaft eine Viertelstunde nach
der Verkündung der Auslosung nicht auf dem Spielgelände ist, wird sie
mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft
gutgeschrieben wird.
Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten verkürzt.
Für jeweils weitere 5 Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um
einen Punkt.
Dieselbe Strafe wird während eines laufenden Wettbewerbs verhängt,
nach jedem Losentscheid und im Falle einer Wiederaufnahme des Spiels
nach einer Unterbrechung, unabhängig vom Grund der Unterbrechung.
Eine Mannschaft, die eine Stunde nach Ende der Verkündung der Auslosung,
bzw. der Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht auf
dem Spielgelände anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
Eine unvollständige Mannschaft hat die Möglichkeit zu spielen, ohne
auf den abwesenden Spieler zu warten; sie kann jedoch nicht über
dessen Kugeln verfügen.
Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem
Spiel entfernen oder das Spielgelände verlassen. Bei einem entsprechenden
Verstoss treten die Bestimmungen dieses und des nächsten
Artikels in Kraft.
Art. 32 Verspätet ankommende Spieler
Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn einer Mène erscheint, so darf
er an dieser nicht teilnehmen; er ist erst von der nächsten Mène an zum
Spiel zugelassen.
Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des
Spiels erscheint, so verliert er das Recht, an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten
Spiel teilnehmen, unter dem Vorbehalt, dass die Mannschaft namentlich
eingeschrieben ist.
Wenn ein Wettbewerb in Gruppen (en poules) durchgeführt wird, kann
er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig vom Resultat des vorhergehenden
Spieles).
Ein Durchgang gilt als begonnen, wenn die Zielkugel regelgerecht auf
dem Spielfeld platziert ist.
Art. 33 Auswechseln von Spielern
Das Auswechseln eines Spielers einer Doublette, sowie eines oder zwei
Spieler einer Triplette, ist bis zum offiziellen Beginn des Wettkampfes
erlaubt (Startschuss, Anpfiff oder Ansage). Hierzu ist Voraussetzung,
dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettkampf für eine
andere Mannschaft eingeschrieben sind.
Art. 34 Sanktionen beim Spiel
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen zieht sich der
Spieler folgende Sanktion zu:
1) Verwarnung
2) Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel
3) Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel und der
darauffolgenden.
4) Ausschluss des schuldigen Spielers für das Spiel
5) Disqualifikation der schuldigen Mannschaft
6) Disqualifikation beider Mannschaften für den Fall des schuldhaften
Einverständnisses (heimliche Absprache)
Art. 35 Spielunterbrechungen
Bei Regen muss jeder begonnene Durchgang zu Ende gespielt werden,
es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er allein
ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury, zu entscheiden, ob ein
Spiel unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.
Art. 36 Neuer Abschnitt in einem Wettbewerb
Wenn nach Ansage zum Beginn einer neuen Abschnittes in einem Wettbewerb
(2. Runde, 3. Runde usw.) bestimmte Spiele noch nicht beendet
sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem Veranstalter,
alle Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für einen ordentlichen
Verlauf des Wettbewerbes für notwendig erachtet.
Art. 37 Mangel an Sportlichkeit
Die Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei an Sportlichkeit
und Respekt den Zuschauern, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter
gegenüber fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell erzielter
Ergebnisse, sowie zur Anwendung der in Art. 38 aufgeführten
Massnahmen führen.
Art. 38 Unkorrektheiten
Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und im schlimmeren Fall der
Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter,
einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig gemacht
hat, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder
mehrere der folgenden Massnahmen zu:
1) Ausschluss vom Wettbewerb
2) Entzug der Lizenz
3) Einbehalten oder Rückgabe der Preise und Auszahlungen
Alle Massnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf dessen
Mitspieler angewandt werden.
Die Massnahme 1 ist durch den Schiedsrichter zu verhängen.
Die Massnahme 2 ist durch die Jury zu verhängen.
Die Massnahme 3 ist durch den Veranstalter zu verhängen. Dieser sorgt
dafür, dass die zurückbehaltenen Preise und Vergütungen zusammen
mit einem Bericht, innerhalb von 48 Stunden zum Vorstand des
nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet.
In jedem Fall hat der Vorstand des nationalen Verbandes (Comité
directeur fédéral) die letzte Entscheidung.
Von jedem Spieler wird korrekte Kleidung gefordert. Jeder Spieler, der
diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch
den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Art. 39 Aufgaben des Schiedsrichters
Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte
Einhaltung der Spielregeln und der administrativen Reglemente zu
überwachen. Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft
vom Wettbewerb auszuschliessen, die sich weigern, ihren Anordnungen
Folge zu leisten.
Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten
Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom
Schiedsrichter dem Vorstand des nationalen Verbandes (comité
directeur) gemeldet. Der Vorstand dieses Verbandes wird den oder die
Schuldigen vor die zuständige Disziplinarkommission laden, die über
die zu ergreifenden Sanktionen befindet.
Art. 40 Zusammensetzung und Entscheidung der Jury
Von allen in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fällen ist dem
Schiedsrichter Mitteilung zu machen, welcher der Jury der Veranstaltung
Bericht erstattet. Die Jury besteht aus mindenstens drei und
höchstens fünf Mitgliedern. Entscheidungen, die in Anwendung dieses
Artikels von der Jury getroffen werden, sind unanfechtbar. Im Fall von
Stimmengleichheit hat der Vorsitzende der Jury den Stichentscheid.
Im Falle einer umstrittenen Auslegung des deutschen Textes ist allein der
französische Text gültig.
Im Falle von Interpretationsschwierigkeiten gilt das französische Reglement.